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Allgemeine Nutzungsbedingungen - KAUF

1. Auslegung

1.1. Für vorliegende AGB sollen folgende Definitionen
gelten:
„Carlsberg“ steht für Carlsberg Breweries A/S, J.C.
Jacobsens Gade 1,DK-1799 Kopenhagen V, Dänemark.
„CDE“ steht für Carlsberg Deutschland GmbH, Jürgen-
Töpfer-Str. 50, D-22763 Hamburg.
"Vertrauliche DM-Informationen" sind alle
Informationen, die sich auf das DM-System oder auf die
DM-Rechte beziehen, welche der Kunde im Rahmen
dieser Vereinbarung erhält.
„Käufer” bezeichnet den Erwerber der DM-Anlage.
„DM-Rechte“ umfasst und bedeutet sämtliche
Urheberrechte von Carlsberg an der DM-Anlage.
„DM-Anlage” bedeutet die unter dem Namen
DraughtMaster® bekannte Bier-Schankanlage, die PETFässer
mit eingebauten Luftkompressoren kombiniert,
um Bier in einem Einzel- oder modularen System aufzubewahren
und auszuschenken, und die ebenfalls integrierte
urheberrechtlich geschützte Plattformen und digitale
Funktionen beinhalten kann. Wobei das modulare
System eine halbautomatische Reinigungsanlage
beinhaltet, die von Carlsberg entworfen wurde und die
DM-Rechte mit einschließt.
„Urheberrechte“: Hierzu zählen alle Patente, Rechte
an Erfindungen, Urheberrecht und verwandte Rechte,
Handelszeichen, Handelsnamen und Domainnamen,
Rechte an der Ausstattung, am Geschäftswert,
Ausgaberechte, Rechte an Entwürfen, an Computer-
Software, an Dateien, Geheimhaltungsrechte (darunter
Rechte am Know-how und an Geschäftsgeheimnissen,
wie in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2016/943
oder anderem anwendbaren Recht definiert),, sowie alle
anderen geistigen Eigentumsrechte, ob eingetragen
oder nicht, ferner alle Anwendungen, Ergänzungen oder
Erweiterungen solcher Rechte und alle vergleichbaren
oder ähnlichen Rechte oder Schutzrechte, die derzeit
oder in der Zukunft wo immer auf der Welt bestehen.
„Plattform" bezeichnet eine digitale Plattform, die das
DraughtMaster®-System fördert und unterstützt.


2. Zweck

2.1. CDE gewährt dem Käufer ein nicht exklusives Recht,
die DM-Rechte und die DM-Anlage zum Zweck des
Verkaufs der Produkte der CDE zu nutzen.
Sofern das DM-System die Plattform umfasst, gilt
dieses entsprechend für diese.


3. DM-Rechte


3.1. Der Käufer erkennt die Urheberrechte von Carlsberg an
den DM-Rechten an. Er erklärt sich damit
einverstanden, dass er a) keinerlei Rechtsansprüche an
den DM-Rechten erhält, b) keines der DM-Rechte, in
welcher Rechtsprechung auch immer, eintragen lässt
oder einzutragen versucht, und dass c) weder Carlsberg
noch CDE irgendwelche Garantien in Bezug auf die DMRechte
geben, insbesondere dass sie nicht garantieren,
dass irgendwelche eingetragenen DM-Rechte gültig sind
oder dass irgendeine Anwendung derselben in
irgendeiner Rechtsprechung gewährt wird oder
eingetragen bleibt.
3.2. Der Käufer informiert CDE unverzüglich schriftlich,
wenn ihm Folgendes auffällt: a) ein Verstoß oder ein
mutmaßlicher Verstoß gegen eines der DM-Rechte oder
b) bereits erhobene oder drohende Rechtsklagen wegen
eventueller Verletzungen der Rechte Dritter.
3.3. Im Falle eines Verstoßes oder eines mutmaßlichen
Verstoßes eines Dritten gegen DM-Rechte gilt: a)
Carlsberg und CDE entscheiden nach ihrem Belieben
darüber, welche Maßnahmen sie in diesem Fall ggf.
ergreifen; b) Carlsberg hat die alleinigen Kontroll- und
Durchführungsrechte bezüglich aller
Schadenforderungen und Maßnahmen; c) Der Käufer
gewährt, sofern Carlsberg oder CDE die Kosten dafür in
angemessener Höhe übernehmen, Carlsberg oder der
CDE im Falle von Schadenersatzforderungen oder
Gerichtsverfahren jede angemessene Unterstützung;
und d) Carlsberg oder CDE übernehmen die Kosten von
Gerichtsverfahren und dürfen alle diesbezüglichen
Rückerstattungen für Maßnahmen auf eigene Rechnung
behalten.

4. DM-Anlage


4.1. Der Käufer erkennt an und willigt ein, dass die DMAnlage
a) außer zu Reinigungs- und Reparaturzwecken
nicht abgebaut, in mehrere Bestandteile zerlegt
und/oder mit Bestandteilen Dritter kombiniert werden
darf; c) nicht geändert, ergänzt, zurückentwickelt
werden darf. Soweit anwendbar, gestattet der Kunde
CDE oder dem Ersteller der Baugruppe, jegliche
relevante CE-Kennzeichnung oder ähnliches
anzubringen. Der Kunde darf solche Kennzeichnungen
nicht verändern oder entfernen. Auf Verlangen
gestattet der Kunde dem Ersteller der Baugruppe oder
CDE, eine relevante CE-Kennzeichnung oder Ähnliches
auf den DraughMaster®-Systemen anzubringen, die
vom Kunden weder verändert oder entfernt werden
dürfen.
4.2. Die Plattform (sofern installiert) kann es dem
DraughtMaster®-System ermöglichen, bestimmte
Berichte und Verkaufsdaten ("Daten") mit den von
Carlsberg verwalteten IT-Systemen zu verbinden und
an diese zu übertragen. Daten können z.B. Statistiken
über die Verkäufe der Absatzstätte, Warenflüsse,
Portfolioanalyse, Absätze, Verbräuche, Betriebsdaten
und den allgemeinen technischen Zustand des
DraughtMaster®-Systems umfassen, die auch zur
Entwicklung und kontinuierlichen Verbesserung des
DraughMaster®-Systems und der Plattform beitragen
können.
4.3. Die von der Plattform generierten Daten sind Eigentum
von Carlsberg und müssen als vertrauliche DraughtMaster
®-Informationen behandelt werden, sofern nichts
anderes schriftlich vereinbart wurde. Carlsberg und der
Ersteller der Anlage sind berechtigt, die Daten nach Bedarf
zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, wobei
sowohl eigene Software als auch Software Dritter
(wie z.B. Google Analytics und Zendesk) eingesetzt
wird. Vorbehaltlich einer schriftlichen Vereinbarung
kann der Kunde auf diese Daten (ganz oder teilweise)
zugreifen und sie nutzen. Die Daten müssen unter
strikter Einhaltung aller geltenden Datenschutz- und
Persönlichkeitsschutzbestimmungen verwendet und
verarbeitet werden.
4.4. Der Kunde unterstützt bei der erforderlichen
Konnektivität, um die Kommunikation und den Transfer
von Daten zu erleichtern. Er arbeitet mit Carlsberg
zusammen, um diese Daten und alle anderen Daten, die
die Leistung des DraughtMaster-Systems bewerten
oder die zur Einhaltung geltender Gesetze und
Vorschriften erforderlich und zu erfüllen sind,
weiterzugeben.
4.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit
einverstanden, dass weder der Hersteller noch
Carlsberg eine Garantie, Gewährleistung oder
Zusicherung im Zusammenhang mit der Aktualität,
Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Daten
geben. Der Kunde verzichtet auf jegliche Ansprüche,
und weder der Hersteller noch Carlsberg haften für
Verluste oder Schäden jeglicher Art im Zusammenhang
mit: (a) Informationen, die vom Hersteller oder von 
Carlsberg zur Verfügung gestellt werden, einschließlich
unvollständiger oder falscher Informationen; (b) die Nutzung
der Plattform oder der Daten durch den Kunden oder die
Unfähigkeit, diese zu nutzen; und/oder (c) Viren oder andere
Malware, die aufgrund der Nutzung der Plattform, der Daten,
des Zugriffs auf die Plattform oder die Daten aus dem ITSystem,
die Hardware oder Ausrüstung, auf die Software
oder sonstiges Eigentum des Kunden gelangen oder sich dort
befinden.


5. Verpflichtungen des Kunden


Der Käufer verpflichtet sich: a) alle Informationen über die
DM-Anlage oder DM-Rechte, welche er von CDE im Rahmen
dieser Vereinbarung erhält („Vertrauliche DMInformationen")
geheim zu halten und sie genauso zu
schützen, wie er seine eigenen Informationen schützen
würde; b) die Vertraulichen DM-Informationen ausschließlich
zur Verwendung der DM-Anlage zu nutzen, sie nur in dem
Umfang zu offenbaren, wie es zur Erbringung der genannten
Zwecke erforderlich ist und dafür zu sorgen, dass jede
Bekanntgabe unter Vertraulichkeitspflichten geschieht, die
den hier genannten zumindest gleichwertig sind.

Allgemeine Nutzungsbedingungen - LEIHE

1. Auslegung


1.1. Für vorliegende AGB sollen folgende Definitionen
gelten:
„Carlsberg“ steht für Carlsberg Breweries A/S, J.C.
Jacobsens Gade 1, DK-1799 Kopenhagen V, Dänemark.
„CDE“ steht für Carlsberg Deutschland GmbH, Jürgen-
Töpfer-Str. 50, D-22763 Hamburg
"Vertrauliche DM-Informationen" sind alle
Informationen, die sich auf das DM-System oder auf die
DM-Rechte beziehen, welche der Kunde im Rahmen
dieser Vereinbarung erhält.
„Kunde” bezeichnet den Kunden des Lieferanten, also
denjenigen, dem die DM-Anlage geliefert wird.
„DM-Rechte“ umfasst und bedeutet sämtliche
Urheberrechte Carlsbergs an der DM-Anlage.
„DM-Anlage” bedeutet die unter dem Namen
DraughtMaster® bekannte Bier-Schankanlage, die PETFässer
mit eingebauten Luftkompressoren kombiniert,
um Bier in einem Einzel- oder modularen System aufzubewahren
und auszuschenken, und die ebenfalls integrierte
urheberrechtlich geschützte Plattformen und digitale
Funktionen beinhalten kann. Wobei das modulare
System eine halbautomatische Reinigungsanlage
beinhaltet, die von Carlsberg entworfen wurde und die
DM-Rechte mit einschließt.
„Urheberrechte“: Hierzu zählen alle Patente, Rechte
an Erfindungen, Urheberrecht und verwandte Rechte,
Handelszeichen, Handelsnamen und Domainnamen,
Rechte an der Ausstattung, am Geschäftswert,
Ausgaberechte, Rechte an Entwürfen, an Computer-
Software, an Dateien, Geheimhaltungsrechte (darunter
Rechte am Know-how und an Geschäftsgeheimnissen,
wie in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2016/943
oder anderem anwendbaren Recht definiert), sowie alle
anderen geistigen Eigentumsrechte, ob eingetragen
oder nicht, ferner alle Anwendungen, Ergänzungen oder
Erweiterungen solcher Rechte und alle vergleichbaren
oder ähnlichen Rechte oder Schutzrechte, die derzeit
oder in der Zukunft wo immer auf der Welt bestehen.
„Aufstellungsort” bezeichnet den lizenzierten Betrieb
des Kunden oder einen anderen Aufstellungsort, der mit
CDE schriftlich vereinbart wird.
„Plattform" bezeichnet eine digitale Plattform, die das
DraughtMaster®-System fördert und unterstützt
„Produkte” sind die von CDE dem Kunden gelieferten,
unter den Handelszeichen von CDE oder von Carlsberg
registrierten Waren sowie alle anderen Produkte, deren
Lieferung mit CDE schriftlich vereinbart werden kann.


2. Zweck und Geltungsbereich


2.1. CDE verleiht dem Kunden die DM-Anlage gemäß den
Bestimmungen dieser Vereinbarung.
2.2. CDE gewährt dem Kunden für die Dauer dieser
Vereinbarung ein nicht exklusives Recht, die DM-Rechte
und die DM-Anlage zum Zweck des Verkaufs der
Produkte am Aufstellungsort zu nutzen. Sofern das DMSystem
die Plattform umfasst, gilt dieses entsprechend
für diese.


3. DM-Rechte


3.1. Der Kunde erkennt die Eigentümerschaft von Carlsberg
und deren Urheberrecht an den DM-Rechten an. Er
erklärt sich damit einverstanden, dass er a) keinerlei
Rechtsansprüche an den DM-Rechten erhält, es sei
denn, solche würden ihm nach dieser Vereinbarung
ausdrücklich gewährt, b) keines der DM-Rechte, in
welcher Rechtsprechung auch immer, eintragen lässt
oder einzutragen versucht, und dass c) weder Carlsberg
noch CDE irgendwelche Garantien in Bezug auf die DMRechte
geben, insbesondere dass sie nicht garantieren,
dass irgendwelche eingetragenen DM-Rechte gültig sind
oder dass irgendeine Anwendung derselben in
irgendeiner Rechtsprechung gewährt wird oder
eingetragen bleibt.
3.2. Der Kunde informiert CDE unverzüglich schriftlich,
wenn ihm Folgendes auffällt: a) ein Verstoß oder ein
mutmaßlicher Verstoß gegen eines der DM-Rechte oder
b) bereits erhobene oder drohende Rechtsklagen wegen
eventueller Verletzungen der Rechte Dritter.
3.3. Im Falle eines Verstoßes oder eines mutmaßlichen
Verstoßes eines Dritten gegen DM-Rechte gilt: a)
Carlsberg und CDE entscheiden nach ihrem Belieben
darüber, welche Maßnahmen sie in diesem Fall ggf.
ergreifen; b) Carlsberg hat die alleinigen Kontroll- und
Durchführungsrechte bezüglich aller
Schadenforderungen und Maßnahmen; c) der Kunde
gewährt, sofern Carlsberg der CDE die Kosten dafür in
angemessener Höhe übernehmen, Carlsberg oder CDE
im Falle von Schadenersatzforderungen oder
Gerichtsverfahren jede angemessene Unterstützung;
und d) Carlsberg oder CDE übernehmen die Kosten von
Gerichtsverfahren und dürfen alle diesbezüglichen
Rückerstattungen für Maßnahmen auf eigene Rechnung
behalten.


4. DM-Anlage


4.1. Der Kunde erkennt an und willigt ein, dass die DMAnlage
a) nicht in Kombination mit anderen als den
vereinbarten Produkten verwendet werden darf; b)
außer zu Reinigungs- und Reparaturzwecken nicht
abgebaut, in mehrere Bestandteile zerlegt und/oder mit
Bestandteilen Dritter kombiniert werden darf; c) nicht
geändert, ergänzt, zurückentwickelt oder neu befüllt
werden darf und d) nicht mit fremden Beschriftungen
oder Kennzeichnungen versehen werden darf. Soweit
anwendbar, gestattet der Kunde CDE oder dem Ersteller
der Baugruppe, jegliche relevante CE-Kennzeichnung
oder ähnliches anzubringen. Der Kunde darf solche
Kennzeichnungen nicht verändern oder entfernen. Auf
Verlangen gestattet der Kunde dem Ersteller der
Baugruppe oder CDE, eine relevante CE-Kennzeichnung
oder Ähnliches auf den DraughMaster®-Systemen
anzubringen, die vom Kunden weder verändert oder
entfernt werden dürfen.
4.2. Die DM-Anlage muss im Besitz des Kunden bleiben und
am vereinbarten Aufstellungsort bleiben.
4.3. Die Plattform (sofern installiert) kann es dem
DraughtMaster®-System ermöglichen, bestimmte
Berichte und Verkaufsdaten ("Daten") mit den von
Carlsberg verwalteten IT-Systemen zu verbinden und
an diese zu übertragen. Daten können z.B. Statistiken
über die Verkäufe der Absatzstätte, Warenflüsse,
Portfolioanalyse, Absätze, Verbräuche, Betriebsdaten
und den allgemeinen technischen Zustand des
DraughtMaster®-Systems umfassen, die auch zur
Entwicklung und kontinuierlichen Verbesserung des
DraughMaster®-Systems und der Plattform beitragen
können.